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Vermittlungsvorschlag zu CCS-Technologie

© Bundesrat / Peter Wilke 2010

28.06.2012 – Nach achtmonatigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss haben Bund und Länder eine Einigung zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid erreicht:

Die neue CCS-Technologie wird künftig zugelassen, allerdings auf Speicher begrenzt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt darf die Höchstspeichermenge in Deutschland 4 Millionen Tonnen nicht überschreiten. Der Kompromiss reduziert damit den Umfang der Speichermengen im Vergleich zum Bundestagsbeschluss - dort war noch eine jährliche Speichermenge von 3 Millionen und eine Gesamtspeichermenge von 8 Millionen Tonnen Kohlendioxid vorgesehen. Eine Erweiterung gibt es hingegen bei der Betreiberverantwortung nach Stillegung einer Speicheranlage: diese wird um 10 auf 40 Jahre verlängert.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrat







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