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Bundesrat beschließt Novellierung der Kraft-Wärme-Kopplung |
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15. Juni 2012 – Der Bundesrat hat der Novellierung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) zugestimmt. Das Gesetz stellt ein wesentliches Instrument zur Erreichung der anvisierten Effizienz- und Klimaschutzziele der Bundesregierung dar und gilt als Weichenstellung zum beschleunigten Ausbau der KWK-Technologie. Inkrafttreten wird die Novelle des KWK-Gesetzes voraussichtlich im August dieses Jahres.
Bisher mussten Anlagen, die eine Förderung erhalten wollten, bis zum Jahr 2016 in Betrieb gehen. Dieser Zeitraum wurde nun um vier Jahre verlängert. Darüber hinaus wurde für das Gewerbe und die Industrie die Aufhebung der doppelten Deckelung nach Vollbenutzungsstunden und Jahren beschlossen. Vorrangiges Ziel des novellierten KWK-Gesetzes ist es, den KWK-Anteil an der Stromproduktion auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Die jährliche Förderhöhe beträgt weiterhin 750 Millionen Euro.
Laut Solarthemen sollen das veränderte Vergütungssystem und ein Bonus für Wärmespeicher künftig dafür sorgen, dass Anlagen stärker nach dem Bedarf des Strommarktes gefahren werden können, um das schwankende Wind- und Solarstromangebot auszugleichen. Damit könnte auch der Einsatz von Solarwärme in Nahwärmenetzen attraktiver werden. Weitere Informationen hier
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